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   BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98   

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BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98 (https://dejure.org/1999,3346)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 3 C 26.98 (https://dejure.org/1999,3346)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 3 C 26.98 (https://dejure.org/1999,3346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ArgeLandentwicklung

    Errichtung; Gebäudeeigentum

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Gebäudeeigentum - LPG - Errichtung von Gebäuden - Bebauung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeeigentum; Bebauung; Gebäudeerrichtung; LPG-Nachfolgerin

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 b Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 2 b Abs. 2 i.V.m.; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstaben b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    § 27 LPG-G (1982); Art. 233 §§ 2a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a u. b, 2b Abs. 1 u. 2 EGBGB
    Gebäudeeigentum/Vermögenszuordnung/LPG/Errichtung von Gebäuden/Bebauung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 162
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 54/97

    Moratorium für Konsumgenossenschaften und Raiffeisengenossenschaften

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    Gebäudeeigentum kann gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EGBGB zugunsten einer LPG-Nachfolgerin dadurch entstanden sein, daß der LPG die Rechtsträgerschaft an einem volkseigenen Grundstück mit aufstehendem vor oder nach 1945 errichteten Gebäude übertragen worden war (wie BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 V ZR 54/97 BGHZ 137, 369).

    Soweit der Senat in seiner vorerwähnten Entscheidung vom 30. April 1998 von einer anderen rechtlichen Beurteilung ausgegangen ist, hält er hieran nicht länger fest und schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 19. Dezember 1997 (- V ZR 54/97 - BGHZ 137, 369, 375) an.

    Demgegenüber ist der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Dezember 1997 (a.a.O. S. 376) jedoch von einer durch analoge Anwendung dieser Vorschrift zu schließenden Lücke in Fällen ausgegangen, in denen nach dem Regelungsplan des Gesetzgebers ein Besitzrecht geboten war.

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    1.1 Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG oder ihrer Rechtsnachfolgerin kann zumindest auf dreierlei Weise entstanden sein: Zum einen dadurch, daß eine der beiden in Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 EGBGB durch Bezugnahme auf § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b bezeichneten Alternativen eingreift, zum anderen aufgrund der Verweisung auf § 27 LPG-Gesetz 1982 in Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB (vgl. zu nicht ausdrücklich geregelten, aus § 13 Abs. 1 und 2 LPGG folgenden Entstehungstatbeständen: Urteil vom 9. März 1999 BVerwG 3 C 21.98 ).

    Wie der Begriff der "Errichtung" eines Gebäudes im Sinne der LPG-Gesetze von bloßen Ausbau- oder Erhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt (vgl. zuletzt Urteile vom 30. April 1998 BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12 - und vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 -).

    Hierzu konnte es z.B. bei Verkennung der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude kommen (vgl. Urteil vom 9. März 1999 BVerwG 3 C 21.98 ).

  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    Soweit die in dem Urteil des Senats vom 30. April 1998 ( BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12) enthaltene Bemerkung, durch Art. 233 §§ 2 a und b EGBGB hätten keine zusätzlichen Entstehungstatbestände für Gebäudeeigentum geschaffen werden sollen, zu einer gegenteiligen Annahme Anlass geben könnten, stellt der Senat dies hiermit klar.

    Wie der Begriff der "Errichtung" eines Gebäudes im Sinne der LPG-Gesetze von bloßen Ausbau- oder Erhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt (vgl. zuletzt Urteile vom 30. April 1998 BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12 - und vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 -).

    Die Gefahr der Duplizierung solcher Rechte besteht dann, wenn (Um-)Baumaßnahmen einer LPG einem Altbau galten, der im Gebäudeeigentum einer anderen Rechtspersönlichkeit stand (vgl. Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - a.a.O.).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 lit. b EGBGB in einem solchen Fall allerdings nicht ein (vgl. Urteil 22. Dezember 1995 - V ZR 334/94 - BGHZ 131, 368, 373).
  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    In diesem Sinne versteht der Senat auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1997 (- V ZR 172/95 - VIZ 1997, 294, 295), wonach die Einbeziehung von Bestandteilen einer nicht vollständig abgebrannten Scheune in die Wiederherstellungsmaßnahme der Annahme einer Gebäude-"Errichtung" entgegensteht.
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    Die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken ihrerseits berechtigte zu deren Nutzung und Verwaltung (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31, 36).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98
    Vor allem die Entstehungsgeschichte läßt darauf schließen, daß der Normgeber inhaltlich an den in § 27 LPG-Gesetz 1982 enthaltenen und in der Gesetzesbegründung - BTDrucks 12/2480, S. 79 - mehrfach verwendeten Begriff der "Errichtung" als Entstehungsgrund für Gebäudeeigentum anknüpfen wollte.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

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  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens;

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  • BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12

    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung eines restlichen

    cc) Bereits dieser zeitliche Ablauf und der Hinweis auf die in der Konzessionsabgabenverordnung enthaltene Regelung zeigen, dass zur Klärung des Abnahmestellenbegriffs des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, auf die erst mit erheblichem zeitlichen Abstand nachgefolgten und auf eine spezielle Fallgestaltung zugeschnittenen Legaldefinitionen der Erneuerbaren-Energien-Gesetze zurückgegriffen werden kann (vgl. BVerwG, VIZ 2000, 162).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99

    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen;

    Solche Unstimmigkeiten in der vorparlamentarischen Entstehungsphase können jedoch nicht mit Erfolg einer Gesetzesauslegung entgegengehalten werden, die sich - wie hier - auf den klaren Wortlaut der Bestimmungen und eine damit übereinstimmende Amtliche Begründung stützen kann (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -).
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 8.01

    Selbständiges Gebäudeeigentum zu Gunsten einer LPG; Nutzungsrecht; faktische

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- BVerwG 3 C 26.98 - Buchholz 115 Nr. 24 S. 16) ausgeführt hat, kann Gebäudeeigentum zu Gunsten einer LPG oder ihrer Rechtsnachfolgerin zumindest auf dreierlei Weise entstanden sein: Zum einen aufgrund der Verweisung auf § 27 LPG-Gesetz 1982 in Art. …
  • BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00

    Entstehung von Gebäudeeigentum

    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1999 (- BVerwG 3 C 26.98 - VIZ 2000, 162) ausgeführt hat, kann Gebäudeeigentum zugunsten einer LPG oder ihrer Rechtsnachfolger zumindest auf dreierlei Weise entstehen: Zum einen dadurch, daß eine der beiden in Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 EGBGB durch Bezugnahme auf § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b bezeichneten Alternativen eingreift, zum anderen aufgrund der Verweisung auf § 27 LPG-Gesetz 1982 in Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB.
  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Wie der Begriff der "Errichtung" eines Gebäudes im Sinne der LPG-Gesetze von bloßen Ausbau- oder Erhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, ist höchstrichterlich durch das BVerwG in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 26/98 -, VIZ 2000, 162 - BVerwG, Urteil vom 9. März 1999 - 3 C 21/98 -, VIZ 2000, 35; BVerwG, Urteil vom 30. April 1998 -3 C 52/96 -, VIZ 1998, 570; BVerwG, Urt. v. 23.4.1997 - 3 B 146/96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 12) erläutert worden.
  • BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Soweit die Beschwerde schließlich eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1999 (BVerwG 3 C 26.98 - Buchholz 115 sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 24) rügt und geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe "nicht berücksichtigt, dass das LPGG zum Ende des Jahres 1991 aufgehoben worden ist und nicht unmittelbar angewendet werden" könne, erfüllt sie bereits nicht die Mindestanforderungen, die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Zulassungsgrundes gestellt werden.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 B 135.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

    Der Kläger sieht hier eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1999 (BVerwG 3 C 26.98 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 24 = VIZ 2000, 162) darin, dass das Bundesverwaltungsgericht bei der Frage der Nutzung im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB nicht zwischen Genossenschaften in Liquidation und fortgeführten Genossenschaften unterschieden habe.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 3 B 5.98

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15

    Wertermittlung; Gebäudeeigentum; Rückübertragung

  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 26/06

    Anordnungsbeschluss, Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis, LPG-Einbringen

  • VG Leipzig, 09.04.2014 - 1 K 894/12

    Entstehung selbstständigen Gebäudeeigentums der LPG

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